Nutzungsbedingungen & Dienstleistungen

  1. Der Mieter mietet ein Schließfach für einen Zeitraum von einem Schuljahr oder zwei Schuljahren. Der Mietpreis pro Schließfach beträgt 29,00 € für eine einjährige Vermietung oder 50,00 € für eine zweijährige Vermietung. Der Vertrag beginnt am 1. September eines Jahres (das Schuljahr endet mit Beginn der Sommerferien). Wird das Schließfach während des Schuljahres übergeben, wird die Miete um 2,00 € pro Monat oder teilweise gekürzt.
  2. Die erste Miete ist bei Schlüsselübergabe fällig und wird per Lastschrift eingezogen. Bitte unterschreiben Sie hierfür die Einzugsermächtigung. Bei Vertragsabschluss muss der Mieter außerdem eine einmalige Kaution von 15,00 € hinterlegen. Die Kaution ist unverzinslich und wird nach Übergabe des Spindes (in geräumtem und gereinigtem Zustand) und des Schlüssels (Abgabe im Büro des Fördervereins in Raum A101) zurückerstattet.
  3. Die Rückzahlung - auf das Konto des Mieters - erfolgt spätestens einen Monat nach Erhalt des Schlüssels. Die Kaution ist verwirkt:
    1. Wenn der Vermieter das Schließfach zwangsräumt. Wenn der Originalschlüssel am Ende der Mietzeit nicht zurückgegeben wird.
    2. Wenn die schriftliche Kündigung nicht fristgerecht erfolgt.
    3. Wenn nach Verlust des ersten Schlüssels ein Ersatzschlüssel erforderlich ist.

    Bei Verlust des Originalschlüssels erhält der Entleiher einen Nachschlüssel. Der Verlust des Schlüssels ist dem Förderverein unverzüglich zu melden.

  4. Der Mietvertrag läuft für die im Vertrag angegebene Vertragsdauer und verlängert sich automatisch um ein oder zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht bis zum 31. Mai eines Jahres schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung ist schriftlich an den Förderverein zu richten. Eine Eingangsbestätigung der Kündigung kann auf Wunsch per E-Mail versandt werden. Im Falle einer Kündigung muss der Schlüssel vor Beginn der Sommerferien an den Förderverein übergeben werden. Die Rückgabe des Schlüssels wird von der Geschäftsstelle des Fördervereins quittiert. Bei einem Schulwechsel während des laufenden Schuljahres kann zum Monatsende gekündigt werden. Die Miete wird dann anteilig mit der Kaution zurück überwiesen.
  5. The Förderverein has the right to clear the locker at the tenant's expense if:
    1. die Miete nicht fristgerecht bezahlt wird;
    2. mögliche Reparaturen nicht bezahlt werden (bei Schäden, die kausal durch den Mieter verursacht wurden);
    3. das Fach unsachgemäß genutzt wird.
  6. Der Förderverein übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Schließfächer, insbesondere für persönliches Eigentum und Wertgegenstände. Die Versicherung des Inhalts der Schließfächer obliegt dem Mieter.
  7. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fach. Eine Untervermietung ist untersagt. Das Schließfach muss vor den Sommerferien für Wartungsarbeiten geräumt werden. Die Innenmaße eines Fachs betragen 43Hx26Bx46T cm (Abweichungen möglich).
  8. The processing of personal data (Art. 4 No. 1 and 2 DS-GVO) is carried out in accordance with Art. 6 (1b) DS-GVO for the fulfilment of contractual obligations for the duration of our business relationship. The following data is collected: Name of the tenant, name and class of the subject user, address, mail address, account details, locker number.
  9. In addition, we are subject to various retention and documentation obligations: According to § 147 of the German Fiscal Code (AO), accounting vouchers must be kept for 10 years. This includes name, amount paid, date of payment and subject numbers. In addition, the storage period of personal data is also assessed according to the statutory limitation periods, which are three years according to §§ 195 ff. of the German Civil Code (BGB). Within the association, those offices that need your data to fulfil our contractual and legal obligations will have access to it. This applies in particular to the locker management used by the association. The Förderverein of the Association guarantees that the data will not be passed on to third parties and will only be used for internal administrative purposes. The tenant agrees to the electronic processing of the data by concluding the contract.